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Kleingarten Wetter

Gebührenordnung

§ 1 Zweck und Rechtsgrundlage

(1) Diese Gebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für besondere Leistungen und Aufwendungen des Kleingartenvereins Oedenbergerstraße e. V., die nicht durch den regulären Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.

(2) Rechtsgrundlagen sind:

  • die Satzung des Kleingartenvereins Oedenberger Straße e. V.

  • die Gartenordnung des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e. V.

  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins Oedenbergerstraße e. V.

  • Beschlüsse der Verbandsausschusssitzungen und der Vertreterversammlung des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e. V.

(3) Die Gebühren dienen dem Ausgleich von durch das Verhalten oder die Inanspruchnahme von Sonderleistungen verursachtem zusätzlichen Verwaltungs-, Organisations- und Arbeitsaufwand sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, fairen und wirtschaftlichen Vereinsbetriebs.


§ 2 Grundsätze der Gebührenfestsetzung

(1) Gebühren werden erhoben, wenn:

  • ein zusätzlicher Verwaltungs-, Organisations- oder Arbeitsaufwand entsteht

  • Sonderleistungen außerhalb des Regelbetriebs erbracht werden

(2) Die Gebühren sind pauschaliert, verhältnismäßig und transparent festgesetzt. Sie orientieren sich an typischen Erfahrungswerten des entstehenden Mehraufwands und dürfen auch eine lenkende Wirkung entfalten, um vermeidbaren Zusatzaufwand für Verein und Gemeinschaft zu reduzieren.

(3) Alle Beträge verstehen sich als Pauschalen, sofern nicht anders geregelt.


§ 3 Fälligkeit und Verrechnung

(1) Gebühren werden mit Rechnungsstellung fällig.

(2) Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, sofern nicht anders angegeben.

§ 4 Gebühren im Zusammenhang mit der Wasserversorgung

Die nachfolgenden Gebühren regeln sämtliche Sonderaufwände im Zusammenhang mit Wasseröffnung, Wasserschließung, Wasserzählern und der Wasserabrechnung.

Reguläre Wasseröffnung und Wasserschließung (Saisonbetrieb) enthalten
Nachtermin Wasseröffnung / Dichtheitsprüfung 50,00 €
Versäumnis der Wasseruhrenablesung 50,00 €
Pauschale Wasserdefizitgebühr 100,00 €

Erläuterung zur Nachtermin Wasseröffnung / Dichtheitsprüfung:

Die Termine für die Durchführung der Dichtheitsprüfung im Rahmen der Wasseröffnung werden durch den Verein festgelegt und rechtzeitig per Aushang sowie per E-Mail bekannt gegeben. Die bekannt gegebenen Termine sind verbindlich. Die Gebühr für einen Nachtermin wird erhoben, wenn die Durchführung der Dichtheitsprüfung zum vorgesehenen Termin nicht möglich ist, insbesondere weil der Zugang zum Wasserschacht nicht gewährleistet ist (z. B. verschlossenes Gartentor, verschlossener oder abgedeckter Wasserschacht) oder vergleichbare, vom Mitglied zu vertretende Umstände vorliegen.

Erläuterung zur Wasseruhrenablesung:

Ein Versäumnis der Wasseruhrenablesung liegt vor, wenn der Zählerstand nach der Wasseröffnung nicht fristgerecht zum vom Vorstand bekannt gegebenen Ablesetermin beim Vorstand eingeht. Die Übermittlung kann durch persönliche Vorlage der Wasseruhr zu den festgelegten Terminen oder durch fristgerechte Übermittlung eines geeigneten Nachweises (z.B. Foto des Wasserzählers) über den vom Vorstand vorgesehenen Übermittlungsweg (z.B. per E-Mail) erfolgen. Spätestens drei Wochen nach der Wasserschließung gilt ein nicht eingegangener Zählerstand als Versäumnis. In diesen Fällen wird eine pauschale Versäumnis und Mehraufwandsgebühr im Rahmen der Wasserabrechnung erhoben.

Erläuterung zur pauschalen Wasserdefizitgebühr:

Die pauschale Wasserdefizitgebühr dient dem Ausgleich eines gemeinschaftlich getragenen Wasserdefizits. Sie wird erhoben, wenn der Wasserzähler für die Dauer der Saison (von der Wasseröffnung bis zur Wasserschließung) am Gartenanschluss nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht dicht, nicht funktionsfähig oder entgegen der technischen Einbauvorgaben installiert ist und dadurch ein erheblicher Wasserverlust entsteht, der nicht dem Wasserzähler der jeweiligen Parzelle zugeordnet werden kann.

§ 5 Mahn- und Verwaltungsgebühren

Mahngebühr bei Fristüberschreitung je Rechnungslegung 10,00 €
Rücklastschrift (Bankgebühren + Verwaltungsaufwand) tatsächliche Kosten + 10,00 €

Erläuterung zur Rücklastschrift:

Da die von Kreditinstituten erhobenen Bankgebühren für Rücklastschriften je nach Bank unterschiedlich ausfallen, werden diese Kosten in tatsächlicher Höhe an das betroffene Mitglied weitergegeben. Zusätzlich wird aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit Rücklastschriften eine pauschale Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.


§ 6 Gebühren für Gemeinschaftsarbeit

Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit (je Pflichtstunde) 25,00 €

Hinweis: Die Einnahmen sind zweckgebunden ausschließlich für Unterhalt und Pflege der Anlage zu verwenden.

Erläuterung zur Gemeinschaftsarbeit:

Die Pflicht zur Leistung von Gemeinschaftsarbeit sowie der zeitliche Umfang von derzeit 4 Stunden pro Jahr ergeben sich aus der Gartenordnung des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e. V. Die Höhe der Pflichtstunden sowie der Ersatzbetrag je nicht geleisteter Stunde werden durch Beschluss der Vertreterversammlung des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e. V. festgelegt und vom Kleingartenverein verbindlich angewendet. Der Stundensatz für nicht geleisteten Gemeinschaftsdienst wurde auf der Verbandsausschusssitzung am 21.11.2024 auf 25 € je Stunde festgesetzt. In unserem Kleingartenverein sind 4 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr zu leisten.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 09.03.2026 in Kraft.