10 Gebote des Kleingärtners
So sind unseren Vereinsmitgliedern und deren Gästen die 10 Gebote des Kleingärtners des Stadtveband Nürnberg der Kleingärten e.V. ans Herz gelegt.
1. Verhalte Dich stets so, wie Du es von Deinem Nachbarn erwartest.
2. Hast Du Verlangen nach Musik, beachte, dass die Lautstärke der Unterhaltungsgeräte so abzustimmen ist, dass niemand belästigt wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art. Dein Nachbar wird es Dir danken!
3. Sägen, hacken, hämmern, klopfen und Rasenmähen sollte nur an Werktagen erfolgen, und auch übliche Ruhezeiten berücksichtigen.
Tag | Zeit |
---|---|
Montag – Freitag | 8 – 12 Uhr |
Montag – Freitag | 15-19 Uhr |
Samstags | 8 – 12 Uhr |
Samstags | 14 – 16 Uhr |
Sonntag /Feiertag | --- |
Bitte richte Dich danach.
4. Nehme keinerlei Um- und Anbauten vor, ohne eine eventuelle Genehmigung bei der Vorstandschaft eingeholt zu haben. Dies gilt auch für das Aufstellen von Behältern jeglicher Art sowie für Rankgerüste.
5. Das Düngen des Gartens ist bei sonnigem Wetter verboten, wenn das Düngemittel einen starken Geruch verbreitet. Dünge möglichst anfangs der Woche, um eine Belästigung über das Wochenende zu vermeiden.
6. Verbrenne keine Gartenabfälle, denn es ist nicht erlaubt. Kompostiere soweit als möglich und schaffe den nicht kompostierbaren Rest zu den Gartenabfallsammelstellen der Stadt oder zu den Recyclinghöfen.
7. Jeder Gartenfreund hat seinen Garten und den an seiner Parzelle vorbeiführenden Anlageweg unkrautfrei zu halten. Für sauberen Heckenschnitt hat er Sorge zu tragen.
8. Überprüfe in kurzen Abständen Deine Wasseruhr auf Gangfähigkeit und Dichtheit. Für eventuelle Schäden bist Du haftbar.
9. Überlege bei der Schädlingsbekämpfung, ob Du unbedingt Gift verwenden musst. „Gift tötet alles Leben, auch Nützliches!“. Es gibt ungiftige Mittel, die auch eine gute Wirkung erzielen. Auskunft gibt Dir gerne Dein Fachberater.
10. Freue Dich darüber, wenn Deine Kinder und Enkel lustig, fröhlich und ausgelassen sind. Denke aber bitte daran, dass andere Gartenfreunde einen Anspruch auf Ruhe haben. Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden. So bestimmt es die Gartenordnung (§ 8 GO). Radfahren und das Fahren mit Kfz. aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage verboten (§ 15 GO). Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Die Gartenordnung gilt auch für Deine Familienangehörigen und Gäste! Deine ehrenamtliche tätige Verwaltung ist zur Überwachung der Einhaltung von Satzung, Gartenordnung etc. verpflichtet; habe bitte Verständnis für ihre Anordnungen und Weisungen, besser noch, unterstütze sie dabei!
Juli 2012 (Altbewährtes muss nicht so oft geändert werden ;) )