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Kleingarten Wetter

Gartenauflösung

Dem einen fällt es schwer, dem anderen leicht. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem man seinen Garten aufgeben möchte oder muss, gibt es natürlich auch einige Dinge zu beachten.

Allgemeines

hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie Ihren Garten aufgeben möchten

  • bitte den Vorstand rechtzeitig informieren, wenn der Garten aufgegeben wird
  • Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen
  • Der Beendigung des Pachtverhältnisses endet im Regelfall zum 31. Oktober des Jahres
Bis zum endgültigen Wechsel ist der abgebende Pächter weiterhin voll für die ordnungsgemäße Pflege seines Gartens verantwortlich und kann dazu auch mit allen Konsequenzen verpflichtet werden.

Ablauf bei Gartenaufgabe

  1. Sie kündigen das Pachtverhältnis ("den Garten") fristgerecht
  2. Wenn Sie kein passives Mitglied bleiben möchten, kündigen Sie bitte auch separat die Vereinsmitgliedschaft
  3. Wir bestätigen die Kündigung
  4. Wertermittlung
    • Der Garten, die enthaltenen Pflanzen, Bäume, Wege und Gebäude werden von zwei unabhängigen Wertermittlern im Wert geschätzt
    • Die Wertermittler können ggf.Vorgaben machen, z.B.
      • welche Pflanzen, Sträucher oder Bäume entfernt oder zurückgeschnitten werden müssen
      • welche Gebäude entfernt oder zurückgebaut werden müssen
    • Diese Vorgaben sind von Ihnen zwingend umzusetzen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten
    • Der von den beiden Werteermittlern Wert ist der Preis, den der Nachpächter an Sie zahlen muss
    • Verhandlungssache, kein Muss für den Nachpächter: Sie können mit dem Nachpächter eine weitere Ablösesumme für Dinge vereinbaren, die nicht bestandteil der Werteermittlung sind (z.B. Werkzeug)
    • Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Nachpächter Ihr Werkzeug oder die Inneneinrichtung Ihrer Gartenlaube übernimmt.
  5. Aufnahme des Nachpächters als Vereinsmitglied durch den Vorstand
  6. Der Vorstand vermittelt einen Kontakt zwischen Ihnen und dem Nachpächter
  7. Absprache mit dem Nachpächter welche optionalen Dinge er übernehmen möchte (siehe oben)
  8. Übergabetermin. Beim Übergabetermin sind Pächter, Nachpächter, sowie mind. 2 Vorstandsmitglieder anwesend
    • Der Übergabetermin findet in der zu übergebenden Gartenparzelle statt
    • Prüfung durch den Vorstand ob alle Vorgaben der Werteermittlung umgesetzt wurden
    • Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages zwischen altem und neuem Pächter "Gartenübernahme"
    • Nachpächter: Bezahlung der Werteermittlung bzw. Ablösesumme in Bar
    • Nachpächter: Bezahlung der Ablösesumme für Gerätschaften u.Ä. in Bar
Ein Pächterwechsel ist erst rechtskräftig, wenn der neue Pächter per Beschluss als Vereinsmitglied aufgenommen wurde und der Pachtvertrag ausgefertigt ist.

Welche Kosten und Aufwände entstehen bei der Gartenaufgabe

  • 50% der Wertermittlung (50% trägt der Nachpächter)
  • Sämtliche Kosten die Ihnen entstehen um die Vorgaben der Werteermittler umzusetzen, z.B:
    • Kosten für die Behebung von Mängeln
    • Kosten für die den Rückbau nicht genehmigter Gebäude oder Anbauten
    • Kosten für die Entfernung kranker Pflanzen
    • Kosten für die Entfernung nicht genehmigter Gehölze (z.B. Thuja, Wacholder..)
Die Nachpächter sind nicht verpflichtet, Geräte und die Innenausstattung der Laube zu übernehmen, wenn sie diese nicht haben möchten (Verhandlungssache).